Ferienjob 2012

Ein Ferienjob ist ein Arbeitsverhältnis, welches Schüler oder Studenten während ihrer Schul- oder Semesterferien mit einer Firma, einem Unternehmen oder einem Selbstständigen eingehen. Bedingung für die Ferienarbeit ist jedoch, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. So dürfen Schüler unter 18 Jahren keine "Nachtschicht" (nach 24 Uhr) machen.

Weiterhin muss der Schüler / die Schülerin über 14 Jahre alt sein, um einen Ferienjob annehmen zu dürfen. Während des Ferienjobs kann der Schüler bzw. Student nicht gekündigt werden, da das Arbeitsverhältnis von vorne herein befristet ist. Weiterhin gelten alle gesetzlichen Regelungen (bspw. Freizeitansprüche) auch für Ferienarbeiter.

Versicherungstechnisch sieht es so aus, dass für Ferienjobs die gleichen Bestimmungen wie für die normalen, betrieblichen Arbeiter. Frei von Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsabgaben ist der Arbeitgeber dann, wenn das Arbeitsverhältnis auf weniger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet ist.

Die Bezahlung spielt hierbei jedoch keine Rolle. Steuerrechtlich ist es so, dass der Schüler bzw. Student, der den Ferienjob tätigt, zwar zunächst Steuern (Solidaritätsabgabe, Einkommenssteuer) zahlen muss, diese jedoch zurück erhält, wenn er den gesetzlichen Steuerfreibetrag nicht erreicht. Erreicht er diesen, so wird er wie ein ganz "normaler" Steuerzahler behandelt.

Ferienjob - Geld ist nicht alles

Vorteilhaft ist an einem Ferienjob sicher, dass eigentlich "arme" Menschen (wie Schüler und Studenten) Geld verdienen können. Dies ermöglicht dem Schüler / dem Student, dass er Investitionen tätigen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man sich in den Ferien vom Stress erholen soll. Diese Erholung sollte nicht zu kurz kommen. Weitere Informationen zum Thema Ferienjob 2012 finden Sie bei Wesser.



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